SiGeko (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)

Mit Sicherheit zum Eigenheim

Unsere Leistungen zur Baustellensicherheit

Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ( SiGeKo )


Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ( SiGeKo ) ist vom Bauherrn zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden.


Der Koordinator hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.


Zudem hat er die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.


Unsere qualifizierten Mitarbeiter, die über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügen, übernehmen gerne für Sie diese Koordination.


Planungsphase

 

  • Erstellung der Vorankündigung gemäß §2 (2) BaustellV
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung des Baustellenaushangs
  • Erstellung des SiGe-Plans gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV (Nach Abschluss der Baumaßnahme)

 


Ausführungsphase


 

  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer in den SiGe-Plan unter spezieller Betrachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach    Anhang II, BaustellV im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
  • Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer auf Einhaltung ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung im     Rahmen der Sicherheitsbegehungen
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer
  • Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
  • ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sichtnachweise
  • Erstellung von Begehungsprotokollen inkl. Fotodokumentation

 


Unsere Leistungen zum betrieblichen Arbeitsschutz


  • Stellung von ausgebildeten Fachkräften für Arbeitssicherheit zur rechtssicheren Umsetzung von § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
  • Beurteilen von Arbeitsbedingungen / Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Erstellung von Handlungsanweisungen
  • Beratung der Geschäftsführung zur rechtssicheren Umsetzung sämtlicher Rechtsvorschriften
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen, Zusammenfassen der Untersuchungsergebnisse und Definition von Korrekturmaßnahmen


DGUV REGEL +49 157 82023754

Um die Sicherheit auf Baustellen mit kontaminierten Bereichen zu gewährleisten müssen alle Arbeiten der DGUV Regel +49 157 82023754 und allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Führen mehrere Auftragnehmer (ggf. auch Subunternehmer) Arbeiten in kontaminierten Bereichen durch, hat der Auftraggeber zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdung, zur Koordinierung und zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten insbesondere auf stoffliche Gefährdungen eine Person als Koordinator schriftlich zu bestellen.

Zudem hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass der Koordinator in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Weisungsbefugnis gegenüber allen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat. Wir stellen Ihnen diesen Koordinator, der über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügt.


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