Aufgaben der Bauberatung
Den wenigsten Bauherren ist klar, dass effektive Baukontrolle schon weit vor dem ersten Spatenstich beginnt und nicht mit dem Einzug endet. Bereits die Bauunterlagen halten die ersten Stolpersteine bereit: Vor allem knapp gehaltene Baubeschreibungen lassen einem Bauträger sehr viel Spielraum, die dieser oft aus wirtschaftlichen Gründen zuungunsten des Bauherrn auslegt.
Um Abhilfe zu schaffen, muss der Bauherr selbst aktiv werden und nach einem ausgewiesenen Fachmann suchen – einen Baubegleiter. Der prüft die Leistungsbeschreibung genauso eingehend wie die Baupläne. Er richtet sein Auge auf Planungsfehler sowie auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
Die Baubegleitung durch einen Sachverständigen sollte sich jeder leisten, nicht nur der, der schlüsselfertig baut. Denn auch Architekten machen Fehler. Nicht alle gehen offen damit um und nehmen die Beseitigung auf ihre Kappe. Mit dem Experten an der Seite hat der Bauherr gute Karten, dass Fehler gefunden werden, bevor sie unauffindbar unter Putz und anderem mehr versteckt sind. Bei all dem ist die disziplinierende Wirkung von regelmäßigen Kontrollgängen nicht zu unterschätzen.
Beratung vor Baubeginn
Im Idealfall begleitet der Bausachverständige das Bauvorhaben von der Idee bis zur Fertigstellung. Die fachkundige Überprüfung im Vorfeld ist die beste Voraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf und nimmt sich folgender Punkte an:
• Passt die Finanzierung zur Vermögens- und Einkommenssituation des Bauherrn?
• Ist im Kaufvertrag alles enthalten?
• Sind die Planungsunterlagen vollständig und fehlerfrei?
• Ist das energetische Gesamtkonzept in sich stimmig, einschließlich Fachplanung von Heizungs- und Sanitäranlagen?
• Ist in der Bau- und Leistungsbeschreibung alles enthalten, was für ein funktionsfähiges Haus notwendig ist?
• Sind Materialien und Ausstattungsgegenstände eindeutig in ihrer Qualität beschrieben?
• Entspricht die Ausführung dem Stand der Technik?
Baustellenbegehung mit dem Baubegleiter
Eine erste Baustellenbegehung wird gleich nach Aushub der Baugrube empfohlen: Anhand der Bodenbeschaffenheit lässt sich sagen, welche Abdichtungsmaßnahmen notwendig sind, um das Haus dauerhaft vor Feuchte zu schützen und ob die geplante Drainage ausreichend ist. Wichtig sind Baustellentermine vor allem bevor Arbeiten verdeckt werden, also bevor der Estrich kommt oder verputzt wird. Nur so kann der Baubegleiter noch überprüfen, ob das angegebene Material verwendet wurde oder mithilfe minderer Qualität gespart wurde, nur so sieht er, ob Anschlüsse, Übergänge und Installationen fachgerecht ausgeführt wurden und Dinge wie die Schalldämmung gewährleistet sind.
Beim Keller beispielsweise muss die Außenwandabdichtung vor dem Verfüllen der Baugrube begutachtet werden, die Rohrverlegung der Fußbodenheizung muss überprüft werden, bevor die Estrichfirma eintrifft. Nach folgenden Bauabschnitten sollte auf jeden Fall eine Begehung stattfinden:
• Fertigstellung Bodenplatte beziehungsweise Keller
• Fertigstellung Rohbau
• Nach Rohinstallationen der
• Gewerke Elektro, Sanitär und Heizung, vor Verputzarbeiten
• Nach Fertigstellung Innenputz
• Weitere Zwischenabnahmen je nach Gewerk und Bedarf
• Durchführung von Thermografie und Blower-Door-Test, sobald das Haus dicht ist
• Vorbereitung und Durchführung der Schlussabnahme
Der Bauherr erhält nach jeder Begehung eine Dokumentation mit Fotos und Text, die er gegebenenfalls auch vor Gericht zum Beweis vorlegen kann. Denn manches Bauunternehmen blockt einfach ab und wäre für einen Bauherren ohne den Beistand eines Experten kaum zu fassen.
Schlussabnahme
Etwa zwei Wochen vor Übergabe des Hauses bereitet der Baubegleiter zusammen mit dem Bauherrn die Schlussabnahme vor. Zur Schlussabnahme treffen sich alle Beteiligten. Diese erfolgt nur, solange keine gravierenden Mängel festgestellt wurden und einem Einzug nichts im Weg steht. Geringfügige Mängel werden als Vorbehalt in das Protokoll aufgenommen und müssen nachgebessert werden. Für sichtbare Mängel, die nicht beanstandet werden, entfällt die Gewährleistung.