Bauberatung

Mit Sicherheit zum Eigenheim

Aufgaben der Bauberatung

Den wenigsten Bauherren ist klar, dass effektive Baukontrolle schon weit vor dem ersten Spatenstich beginnt und nicht mit dem Einzug endet. Bereits die Bauunterlagen halten die ersten Stolpersteine bereit: Vor allem knapp gehaltene Baubeschreibungen lassen einem Bauträger sehr viel Spielraum, die dieser oft aus wirtschaftlichen Gründen zuungunsten des Bauherrn auslegt. 

Um Abhilfe zu schaffen, muss der Bauherr selbst aktiv werden und nach einem ausgewiesenen Fachmann suchen – einen Baubegleiter. Der prüft die Leistungsbeschreibung genauso eingehend wie die Baupläne. Er richtet sein Auge auf Planungsfehler sowie auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen. 

Die Baubegleitung durch einen Sachverständigen sollte sich jeder leisten, nicht nur der, der schlüsselfertig baut. Denn auch Architekten machen Fehler. Nicht alle gehen offen damit um und nehmen die Beseitigung auf ihre Kappe. Mit dem Experten an der Seite hat der Bauherr gute Karten, dass Fehler gefunden werden, bevor sie unauffindbar unter Putz und anderem mehr versteckt sind. Bei all dem ist die disziplinierende Wirkung von regelmäßigen Kontrollgängen nicht zu unterschätzen. 


Beratung vor Baubeginn
Im Idealfall begleitet der Bausachverständige das Bauvorhaben von der Idee bis zur Fertigstellung. Die fachkundige Überprüfung im Vorfeld ist die beste Voraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf und nimmt sich folgender Punkte an:


• Passt die Finanzierung zur Ver­mögens- und Einkommens­situation des Bauherrn?

• Ist im Kaufvertrag alles enthalten?

• Sind die Planungsunterlagen vollständig und fehlerfrei?

• Ist das energetische Gesamtkonzept in sich stimmig, einschließlich Fachplanung von Heizungs- und Sanitäranlagen?

• Ist in der Bau- und Leistungs­beschreibung alles enthalten, was für ein funktionsfähiges Haus notwendig ist?

• Sind Materialien und Ausstattungsgegenstände eindeutig in ihrer Qualität beschrieben?

• Entspricht die Ausführung dem Stand der Technik?

Baustellenbegehung mit dem Baubegleiter
Eine erste Baustellenbegehung wird gleich nach Aushub der Baugrube empfohlen: Anhand der Bodenbeschaffenheit lässt sich sagen, welche Abdichtungsmaß­nahmen notwendig sind, um das Haus dauerhaft vor Feuchte zu schützen und ob die geplante Drainage ausreichend ist. Wichtig sind Baustellentermine vor allem bevor Arbeiten verdeckt werden, also bevor der Estrich kommt oder verputzt wird. Nur so kann der Baubegleiter noch überprüfen, ob das angegebene Material verwendet wurde oder mithilfe minderer Qualität gespart wurde, nur so sieht er, ob Anschlüsse, Übergänge und Installationen fachgerecht ausgeführt wurden und Dinge wie die Schalldämmung gewährleistet sind.

Beim Keller beispielsweise muss die Außenwandabdichtung vor dem Verfüllen der Baugrube begutachtet werden, die Rohrverlegung der Fußbodenheizung muss überprüft werden, bevor die Estrich­firma eintrifft. Nach folgenden Bauabschnitten sollte auf jeden Fall eine Begehung statt­finden:

• Fertigstellung Bodenplatte beziehungsweise Keller
• Fertigstellung Rohbau 
• Nach Rohinstallationen der 
• Gewerke Elektro, Sanitär und Heizung, vor Verputzarbeiten
• Nach Fertigstellung Innenputz
• Weitere Zwischenabnahmen je nach Gewerk und Bedarf
• Durchführung von Thermografie und Blower-Door-Test, sobald das Haus dicht ist
• Vorbereitung und Durchführung der Schlussabnahme

Der Bauherr erhält nach jeder Begehung eine Dokumentation mit Fotos und Text, die er gegebenenfalls auch vor Gericht zum Beweis vorlegen kann. Denn manches Bauunternehmen blockt einfach ab und wäre für einen Bauherren ohne den Beistand eines Experten kaum zu fassen. 

Schlussabnahme
Etwa zwei Wochen vor Übergabe des Hauses bereitet der Baubegleiter zusammen mit dem Bauherrn die Schlussabnahme vor. Zur Schlussabnahme treffen sich alle Beteiligten. Diese erfolgt nur, solange keine gravierenden Mängel festgestellt wurden und einem Einzug nichts im Weg steht. Geringfügige Mängel werden als Vorbehalt in das Protokoll aufgenommen und müssen nachgebessert werden. Für sichtbare Mängel, die nicht beanstandet werden, entfällt die Gewährleistung. 
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Baubetreuung 

Aufgaben der Baubetreung:
1) Prüfung von Vertragsunterlagen durch den Baubetreuer
Oft werden einem künftigen Bauherrn seitens des Bauträgers oder der Baufachbetriebe bereits fertig formulierte Vertragstexte zur Unterschrift vorgelegt, deren Tücken für einen Laien nicht zu erkennen sind, während der Bauphase jedoch für den Bauherrn fatale Folgen haben können. Auch bei den Preisverhandlungen ist das Eingreifen eines Fachkundigen grundsätzlich erfolgversprechender, weil er aufgrund seiner Erfahrung konkrete Leistungs- und Preisvergleiche durchführen kann. Die Leistung unserer Baubegleitung beinhaltet auch die Prüfung der Vertragsunterlagen und Baubeschreibungen. Allerdings übernehmen wir keine Rechtsberatung.

2) Baubetreuung beim Bauen - regelmäßige Ortstermine während der Baumaßnahme
Um frühzeitig Mängel feststellen zu können, sind regelmäßige Baustellenbegehungen unerlässlich. Ein Architekt oder Bauingenieur erkennt sofort, an welcher Stelle die Arbeiten nicht mit den vertraglich vereinbarten Leistungen übereinstimmen oder auch gepfuscht worden ist. Für die meisten Laien sind solche Mängel nicht erkennbar oder es fehlen bei geäußerten Zweifeln an der Korrektheit der Ausführung die fachlichen Argumente, um sich entsprechend durchzusetzen.

Haben Sie uns aber mit der Baubetreuung und Baubegleitung beauftragt, tritt der als Baubetreuer tätige Architekt oder Bauingenieur für Ihre Interessen ein und erwirkt eine ordnungsgemäße Nachbesserung der festgestellten Mängel. Auf diese Weise wahrt er als Baubetreuer Ihre Interessen und Rechte als Bauherr.

Bauablaufplan, wichtiger Plan bei der Baubegleitung
Jeder Vertrag sollte exakte Datumsangaben für den Baubeginn sowie das Fertigstellungsdatum (Übergabetermin) enthalten. Terminabsprachen sind in jedem Falle vielmehr schriftlich zu fixieren. Nur so bekommt der Bauherr Planungssicherheit und kann, im Falle einer Verzögerung den Bauträger für zusätzliche Finanzierungs-, Miet- oder Hotelkosten haftbar machen. Jeder Vertrag muss einen exakten, sowie detaillierten, chronologischen Bauablaufplan enthalten.

3) Baubetreuung und Überwachung der Mängelbeseitigung
Nicht nur das Monieren von Ausführungsmängeln ist eine der Aufgaben eines Bauberaters, sondern auch die Überwachung ihrer Beseitigung. An dieser Stelle sind die meisten Bauherren überfordert und hoffen, dass ihr Haus regelgerecht fertiggestellt wird. Im Rahmen der Baubetreuung und Baubegleitung kümmert sich ein Bauprofi in Ihrem Sinne um eine ordnungsgemäße Übergabe der vereinbarten Bauleistungen.

4) Unterstützung bei der Bauabnahme
Nimmt ein Bauherr eine professionelle Baubetreuung in Anspruch, muss er sich über den Verlauf der Abnahme keine Sorgen machen, weil er sich sicher sein kann, dass eventuell beanstandete Mängel von den Handwerksbetrieben fachgerecht beseitigt werden müssen und aufgrund der Sachkenntnis der Baubegleitung etwaige Diskussionen ins Leere laufen würden. 

 Unterschied Bauleitung / Baubetreuung

Der Baubetreuer steht als Berater zur Seite (begleitet), er ist nicht weisungsberechtigt und kann auch für die Bauausführungen nicht haftbar gemacht werden. Bei der Bauleitung ist der Bauleiter für nahezu alle Bereiche zuständig (leitet die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung …), er übernimmt die Verantwortung an der Baustelle. 
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