Gefährdungs­beurteilungen und Belastungs­analysen - Gefährdungen mit System ermitteln


Immer häufiger taucht in Vorschriften der Begriff der "Gefährdungsbeurteilung" auf, mit deren Hilfe

Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel

und für den Umgang mit Gefahrstoffe selbst festlegen müssen.


Die Gefährdungsanalysen dienen dem Unternehmen, um die Gefährdungen der Beschäftigten bei

der Arbeit zu erfassen, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Abwehr der

Gefährdungen festzulegen. Gefährdungen können durch Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Gefahrstoffen

aber auch durch Wechselwirkungen von Anlagen und Maschinen auftreten. Die Durchführung einer

Gefährdungsbeurteilung ist damit eine arbeitssichere Maßnahme, um die Sicherheit im eigenen

Unternehmen zu gewährleisten.


Seit 2015 ist jedes Unternehmen  verpflichtet die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu

ermitteln, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die Ergebnisse sind

in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.




Wir helfen Ihnen gerne dabei und bieten folgende Leistungen:


Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen für

  • Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffe nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Ergonomische Beurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)



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