Corona im Kreis Paderborn, tagesaktuelle informationen unter:
ARBEITSSCHUTZSTANDARD COVID 19
ARBEITSSCHUTZSTANDARD COVID 19
Gesundheitsschutz und Sicherheit haben oberste Priorität, wenn es um die Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Am +49 157-82023754 wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Arbeitsschutzstandard COVID 19 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard) vorgestellt. Dieser Standard beinhaltet die wesentlichen Regeln, die zu einer sicheren Arbeit in den Unternehmen und auf Baustellen beitragen sollen.
Die Menschen möchten so schnell es geht in die Normalität zurückkehren und auch wieder ihrer Arbeit nachgehen. Dies hat soziale Aspekte aber insbesondere auch wirtschaftliche.
Unternehmen und Betriebe sind nun in der Situation, prüfen zu müssen, inwieweit sich die Regeln des Arbeitsschutzstandards COVID 19 nun umsetzen lassen und wie sie auf die betrieblichen Abläufe angepasst werden können.
Hierbei geht es darum, das Infektionsrisiko für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächte Menschen – zu senken, sodass unser Gesundheitssystem nicht überstrapaziert wird.
Es geht aber auch darum, zu sensibilisieren, zu informieren und dadurch Arbeitsabläufe sicher zu gestalten. Unsere Leistungen dienen dem Schutz unserer Kunden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und somit auch deren Angehörigen.
Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus empfiehlt die Bundesregierung einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, welcher durch eine Arbeitsschutzregel im August 2020 konkretisiert wurde, mit den folgenden Eckpunkten:
Arbeitsschutz und Arbeitsschutzstandard während Corona
11. August 2020
Infektionsschutzstandard mit notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem CoronavirusArbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Coronavirus-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!
Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html
Lüften
Lüften
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Empfehlung der Bundesregierung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“
vom +49 157-82023754, im Sinne der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Hilfe von praxisnahen Handlungsempfehlungen konkretisiert
· zu freier Lüftung (zumeist über Fenster) und technischer Lüftung (über zentrale oder dezentrale raumlufttechnische Anlagen),
· zur Verwendung von mobilen oder dezentralen Umluftgeräten wie Klimageräten, Heizlüfter oder Ventilatoren,
· zur richtigen Luftreinigung und den passenden klimatischen Bedingungen.
Wir empfehlen die DGUV-Publikation FBVW-502 „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ zu beachten
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine entsprechende Handlungshilfe zum richtigen Lüften
verfasst. Sie ist etwas umfangreicher als die Veröffentlichung der DGUV. Dafür liefert sie mehr Hintergrundwissen zu RLT-Anlagen,
z. B. zu
· Luftströmen bei RLT-Anlagen,
· aktuellen Erkenntnissen zur Übertragung von SARS-CoV-2 durch RLT-Anlagen,
· Minimierung von Infektionsrisiken beim Umluftbetrieb von RLT-Anlagen.
Diese Erkenntnisse können beispielsweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hilfreich sein. Die BAuA-Publikation
"Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie" empfehlen wir ebenfalls
Aktuelle Informationen zum Thema Corona (SARS-CoV-2):
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2):
Infektionsschutz:
Arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2):